*** ha, da habe ich die Quelle von (tj) gefunden:
in einem seiner Briefe auf seiner Seite:
http://www.wilhelmshavenerwochenzeitung.de/
schrebt er:
1. Juni 2006
Weniger Rechte
Ich habe heute das folgende Fax an den Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, und an die Chefredakteurin des Medienmagazins “journalist”, Ulrike Kaiser, geschickt:
Sehr geehrter Herr Konken, sehr geehrte Frau Kaiser, wieder habe ich eine mail bekommen, die für mich die Frage aufwirft, ob Internet-Zeitungen presserechtlich niedriger einzustufen sind als z. B. Printmedien. Das ist die mail:
Sehr geehrter Herr Tjaden, Ihrer Bitte vom 29. 5.06, Ihnen die täglichen Polizeiberichte der Polizeiinspektion Burgdorf zukommen zu lassen, können wir nicht nachkommen. Auskünfte über polizeiliche Geschehnisse und Verfahren sowie tägliche Presseberichte werden von hier ausschliesslich an legitimierte Pressevertreter weiter gegeben, die im Besitz eines gültigen Presseausweises sind bzw. an entsprechend legitimierte Presseorgane.
Mit freundlichen Grüssen
im Auftrag
Junga, PKin
Da frage ich mich, ob ich wirklich als Redakteur, der in Mainz Publizistik studiert hat, der in Hamburg bei einer Nachrichtenagentur arbeitete, jahrelang Chefredakteur von Fachzeitschriften und 14 Jahre Lokalredakteur in Burgdorf bei Hannover war, unter mangelnder Legitimation leide.
Eine Abfuhr erteilte mir vor Wochen auch die Stadt Wilhelmshaven, als ich die Bitte äußerte, meine Internet-Zeitung www.2sechs3acht4.de auf den offiziellen Seiten zu erwähnen, denn: Die Stadt Wilhelmshaven veröffentlicht die Links aller Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, die zumeist auch Internet-Auftritte haben. Zur Antwort bekam ich von Pressesprecher Arnold Preuß, eine Aufnahme in die Linkliste sei nur für Medien möglich, bei meiner Zeitung dagegen handele es sich um ein kommerzielles Angebot. Ich solle auf den Wilhelmshavener Seiten doch Banner Werbung machen. Daraus schloss ich, dass es sich bei den Printmedien in Wilhelmshaven um gemeinnützige Organisationen handeln muss.
Liege ich mit dieser Schlussfolgerung so falsch - und darf mir die Burgdorfer Polizei für meine Internet-Zeitung www.3eins3null3.beep.de Informationen verweigern?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Artikel kommentieren »