Also Leute, falls ihr mitten in der Nacht durch polizeilichen Klingelsturm geweckt werdet und eure liebste aus dem Schlafgemach fragt, wer da sei, dann könnt ihr ruhig - vorausgesetzt ihr tut so als ob ihr “schlaftrunken” seit, ihr antworten “ja, des san d´Bullen”
Und: es stellt keine Ehrverletzung dar, schreibt der Blickpunkt mit Verweis auf ein Urteil des Bayrischen Landesgerichtes….
Also immer vorher durch den “Spion” geschaut, die Haare zurwursteln und einmal gähnen… meint lindenblog











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