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11
Nov '06
Nach MP3flat.com und flaster.com geht mit OnlineMusicRecorder.com (OMR) ein weiterer Dienst an den Start, der automatisiert Internet-Radio mitschneidet. Die Internet TV AG beruft sich auf § 53 Absatz 2 UrhG, nach dem es “zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen”. Wichtig ist jedoch auch, dass die Vervielfältigung unentgeltlich geschieht (§ 53 Absatz 1 UhrG), wie es bei OMR zumindest momentan der Fall ist.
quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80825/from/atom10



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